Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden – erlaubt ist allein die Abtretung an den geschädigten Dritten.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung weder abgetreten noch verpfändet werden. Voraussetzung für eine Abtretung oder Verpfändung wäre die Zustimmung des Versicherers.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange der Freistellungsanspruch noch nicht endgültig festgestellt ist, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht einfach an andere übertragen oder als Sicherheit verpfänden. Dafür wäre die Zustimmung des Versicherers nötig. Eine Ausnahme gilt jedoch: An den geschädigten Dritten darf der Anspruch abgetreten werden.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch an eine andere Person übertragen?
Vor der endgültigen Feststellung des Freistellungsanspruchs ist eine Abtretung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich. Eine Verpfändung ist ebenfalls nur mit dieser Zustimmung erlaubt.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja. Die Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig, ohne dass es dafür der Zustimmung des Versicherers bedarf.
Ab wann greift das Abtretungs- und Verpfändungsverbot?
Das Verbot gilt vor der endgültigen Feststellung des Freistellungsanspruchs. Bis dahin sind Abtretung und Verpfändung ohne Zustimmung des Versicherers ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025