Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital sind Risiken, die erst nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sofort im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert – allerdings muss der Versicherungsnehmer ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen; bis zur Einigung gelten die Deckungssummen aus dem Versicherungsschein. Bestimmte Risiken, etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder beruflicher Tätigkeit, sind von dieser Vorsorgeversicherung ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen nach Vertragsabschluss neue Risiken, sind diese im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko allerdings nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden, sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Der Versicherer darf dafür einen angemessenen Beitrag fordern; kommt binnen eines Monats keine Einigung zustande, endet der Schutz ebenfalls rückwirkend. Bis zur Einigung gelten die im Versicherungsschein genannten Summen, und bestimmte Risiken sind von dieser Regelung ganz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken sofort mitversichert?
Ja. Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Nach Aufforderung des Versicherers muss ein neues Risiko innerhalb eines Monats angezeigt werden. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Darf der Versicherer für ein neues Risiko einen zusätzlichen Beitrag verlangen?
Ja, der Versicherer kann einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, Risiken unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025