Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter im Rahmen der weiteren Bestimmungen abgesichert. Wer einen Jagdhund hält, muss allerdings beachten, dass für dieses Risiko kein Schutz besteht, sofern bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung greift.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter. Dieser Schutz gilt im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn für dieses Risiko bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag deckt die Haftpflicht ab, die den Versicherungsnehmer in seiner Rolle als Hundehalter treffen kann. Für Jagdhunde gilt eine Einschränkung: Ist deren Risiko schon durch eine Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert, greift dieser Schutz dafür nicht.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist durch diesen Vertrag abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter, und zwar im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn für dieses Risiko bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was passiert, wenn keine Jagdhaftpflichtversicherung besteht?
Der Ausschluss für Jagdhunde greift nur, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025