Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital übernimmt der Versicherer die nachweislich angefallenen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, die zur Bergung des versicherten Hundes durch öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierte Rettungsdienste erbracht werden müssen. Je Schaden steht dafür eine Versicherungssumme von 3.000 EUR bereit, wobei eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung erfolgt.
Der Versicherer übernimmt die nachweislich angefallenen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Voraussetzung ist, dass diese Einsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erbracht werden und dass hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Es muss sich um Einsätze handeln, die Sie für den im Versicherungsvertrag bezeichneten Hund zu dessen Bergung erbringen.
Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 3.000 EUR.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Sofern vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der versicherte Hund gesucht, gerettet oder geborgen werden muss, übernimmt der Versicherer die dafür nachweislich angefallenen Gebühren von organisierten Rettungsdiensten – vorausgesetzt, für solche Einsätze werden üblicherweise Gebühren berechnet. Pro Schaden steht hierfür eine Summe von 3.000 EUR zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf die Pauschal-Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung steht im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei der Bergung meines Hundes erstattet?
Erstattet werden die nachweislich angefallenen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden und der Einsatz der Bergung des im Vertrag bezeichneten Hundes dient.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Rettungs- und Bergungskosten?
Die Versicherungssumme beträgt 3.000 EUR je Schaden.
Wird die Leistung auf andere Versicherungssummen angerechnet?
Ja, es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Muss ich eine Selbstbeteiligung tragen?
Nur wenn vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. In diesem Fall ist sie im Versicherungsschein ausgewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025