Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital sind Mietsachschäden abgedeckt, wenn der Versicherungsnehmer gesetzlich für Schäden an gemieteten Wohnräumen und anderen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden haftet. Dazu zählen auch die daraus entstehenden Vermögensschäden. Die Ersatzleistung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt, und bestimmte Schäden wie Abnutzung, Verschleiß oder Schimmelbildung sind vom Schutz ausgenommen.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Sofern vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Mietsachschäden sind Schäden an Dingen, die der Versicherungsnehmer gemietet hat, samt der daraus folgenden Vermögensschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht dafür nur bei gemieteten Wohnräumen und anderen privat genutzten Räumen in Gebäuden. Die Leistung ist auf die vereinbarte Sachschaden-Summe begrenzt, pro Jahr höchstens auf das Doppelte davon. Für bestimmte Schäden – etwa durch Abnutzung, an technischen Anlagen und Geräten, bei separat versicherbaren Glasschäden oder bei Schimmelbildung – besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Sachen sind bei Mietsachschäden abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ausschließlich für Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Wie hoch ist die Erstattung bei Mietsachschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme für Sachschäden. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Doppelte dieser Summe. Diese Beträge werden auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Welche Schäden an gemieteten Räumen sind vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus entstehender Vermögensschäden, wegen Glasschäden, gegen die man sich besonders versichern kann, sowie wegen Schäden infolge von Schimmelbildung.
Gibt es bei Mietsachschäden eine Selbstbeteiligung?
Wenn vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025