Wird eine Klausel in der Kfz-Versicherung von Neodigital durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt unwirksam, darf der Versicherer die betroffene Regelung anpassen, sofern das Gesetz keine Lösung für die entstandene Vertragslücke bietet. Betroffen sein können Leistungseinschränkungen und ausschlüsse, Pflichten beim Fahrzeuggebrauch und im Schadenfall sowie der Beitrag. Über die neue Regelung wird der Versicherungsnehmer mindestens sechs Wochen vorher in Textform informiert und auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Eine Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen ist durch folgende Ereignisse unwirksam geworden:
- Gesetzesänderung oder
- höchstrichterliche Rechtsprechung oder
- bestandskräftiger Verwaltungsakt.
Dies gilt auch, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksam erklärte Regelung mit einer Regelung in Ihren Versicherungsbedingungen im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
Wir dürfen nur folgende Regelungen anpassen:
- Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse
- Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall
- Beitrag und Beitragsänderung
Das Gesetz sieht keine konkrete Bestimmung vor, mit der die durch die Unwirksamkeit der Regelung entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann. Außerdem stellt der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung dar, die Ihren und unseren typischen Interessen gerecht werden würde.
Die Anpassung erfolgt nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung. Das bedeutet: Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die Sie und wir als angemessene und den beiderseitigen typischen Interessen gerechte Lösung gewählt hätten, wenn Ihnen und uns die Unwirksamkeit der Regelung bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.
Über die angepasste Regelung informieren wir Sie in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) spätestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden und erläutern sie. In unserer Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hin.
Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang widersprechen. Es reicht aus, dass Sie Ihren Widerspruch innerhalb der Frist absenden. Widersprechen Sie fristgerecht, tritt die Anpassung nicht in Kraft.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Klausel in Ihren Versicherungsbedingungen durch ein Gesetz, ein höchstrichterliches Urteil oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt unwirksam, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Das ist nur bei bestimmten Themen möglich, etwa bei Leistungseinschränkungen, Pflichten im Schadenfall oder beim Beitrag. Die Ersatzregelung orientiert sich daran, was beide Seiten bei Vertragsschluss vereinbart hätten. Sie werden mindestens sechs Wochen vorher informiert und können widersprechen.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer eine Bedingung überhaupt anpassen?
Nur wenn eine Regelung durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder einen bestandskräftigen Verwaltungsakt unwirksam geworden ist und das Gesetz keine Bestimmung enthält, um die entstandene Vertragslücke zu schließen. Zudem darf ein ersatzloser Wegfall keine angemessene Lösung sein.
Welche Regelungen können auf diese Weise angepasst werden?
Angepasst werden dürfen nur Leistungseinschränkungen und Leistungsausschlüsse, Pflichten beim Gebrauch des Fahrzeugs und im Schadenfall sowie Beitrag und Beitragsänderung.
Wie erfahre ich von einer Anpassung und wann gilt sie als genehmigt?
Der Versicherer informiert Sie in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail, spätestens 6 Wochen vor Wirksamwerden und weist Sie auf Ihr Widerspruchsrecht hin. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang widersprechen.
Was passiert, wenn ich der Anpassung widerspreche?
Wenn Sie fristgerecht widersprechen, tritt die Anpassung nicht in Kraft. Es reicht aus, den Widerspruch innerhalb der Frist von 6 Wochen abzusenden.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026