Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen, an genehmigten oder nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen teilnehmen, auf Motorsport-Rennstrecken fahren oder wenn Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie entstehen; für Fahrsicherheitstrainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats gilt dagegen Schutz.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Schäden bei
- der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und anderen kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter, unabhängig davon, ob es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder nicht. Übungsfahrten sind ebenfalls ausgeschlossen
- der Beteiligung an behördlich nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen und anderen kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter
- Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Beispiel: Touristenfahrten.
- Für Fahrsicherheitstrainings haben Sie Versicherungsschutz, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden.
- Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zusätzlich weitere Schadenursachen mitwirken. „Krieg" schließt auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg).
- Schäden durch Kernenergie
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden bei der Teilnahme an genehmigten oder nicht genehmigten Rennen und Motorsport-Veranstaltungen sowie bei Fahrten auf Rennstrecken – auch bei Touristenfahrten und Übungsfahrten. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen und Kernenergie. Fahrsicherheitstrainings sind dagegen versichert, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich an einem Fahrsicherheitstraining teilnehme?
Ja, für Fahrsicherheitstrainings besteht Versicherungsschutz, wenn sie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats durchgeführt werden.
Sind Schäden bei Rennen oder auf Rennstrecken versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden bei der Beteiligung an behördlich genehmigten und nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen sowie kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter. Ebenso ausgeschlossen sind Übungsfahrten und Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, zum Beispiel Touristenfahrten, auch wenn es nicht auf eine Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Gilt der Ausschluss auch für Cyberkrieg?
Ja. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und innere Unruhen sind ausgeschlossen. Der Begriff „Krieg" schließt auch rein digital geführte Kriege (Cyberkrieg) ein, unabhängig davon, ob weitere Schadenursachen mitwirken.
Sind vorsätzlich verursachte Schäden gedeckt?
Nein. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026