Bei der Kfz-Versicherung von Neodigital sind der Versicherungsnehmer, der Fahrer, alle weiteren Insassen des versicherten Fahrzeugs sowie der Halter mitversichert. Stirbt eine dieser Personen, sind zusätzlich die Hinterbliebenen mit ihren gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen abgesichert.
Versichert sind:
- Sie als Versicherungsnehmer,
- der Fahrer und alle weiteren Insassen des bei uns versicherten Fahrzeugs und
- der Halter.
Im Falle des Todes einer dieser Personen sind auch die Hinterbliebenen mit ihren gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den Fahrer, alle weiteren Insassen des versicherten Fahrzeugs und den Halter. Verstirbt eine dieser versicherten Personen, erstreckt sich der Schutz zusätzlich auf die Hinterbliebenen mit ihren gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen.
Häufige Fragen
Wer gilt im Rahmen dieser Versicherung als versicherte Person?
Versichert sind der Versicherungsnehmer, der Fahrer und alle weiteren Insassen des versicherten Fahrzeugs sowie der Halter.
Sind auch die Mitfahrer im Auto abgesichert?
Ja, neben dem Fahrer sind alle weiteren Insassen des bei uns versicherten Fahrzeugs versichert.
Was gilt, wenn eine versicherte Person stirbt?
Im Todesfall einer der versicherten Personen sind auch die Hinterbliebenen mit ihren gesetzlichen Hinterbliebenenansprüchen versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026