Erleidet man beim Gebrauch des Fahrzeugs einen Unfall, ersetzt die Neodigital in der Kfz-Versicherung den unfallbedingten Personenschaden so, als bestünde eine Eintrittspflicht aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Erstattet werden auf Grundlage privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen unter anderem Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld – wobei für das Schmerzensgeld ein mindestens dreitägiger Krankenhausaufenthalt vorausgesetzt wird.
Erleiden Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs einen Unfall und werden dadurch verletzt oder getötet, ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden. Wir leisten dabei so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wären. Es gelten die nachfolgenden Regeln.
Auf der Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts erstatten wir insbesondere:
- Verdienstausfallschaden
- Schmerzensgeld
- Pflegeleistungen (= vermehrte Bedürfnisse)
- Unterhaltszahlungen
- Hinterbliebenengeld
Zu Ihrem Vorteil berufen wir uns nicht auf Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen des Straßenverkehrsgesetzes, die zu Lücken im Versicherungsschutz führen würden.
Schmerzensgeld leisten wir nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.
Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nur, wenn sein Hinzuziehen erforderlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wir mit unserer Leistung in Verzug sind.
Unter Gebrauch des Fahrzeugs sind zum Beispiel Fahren, Einsteigen / Aussteigen und Beladen / Entladen zu verstehen.
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung oder den Tod erleiden.
Beispiel: Ein Verkehrsunfall, bei dem etwa der Fahrer verletzt oder getötet wird, kann ein versichertes Unfallereignis sein. Mögliche Ursachen eines Verkehrsunfalls sind:
- Ihnen unterläuft ein Fahrfehler.
- Naturgefahren wie Starkregen, Blitzeis oder Nebel.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Versicherungsnehmer beim Gebrauch des Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt oder getötet, wird der Personenschaden so ersetzt, als bestünde eine Eintrittspflicht aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dazu zählen unter anderem Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld. Schmerzensgeld gibt es nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall. Anwaltskosten werden nur übernommen, wenn ein Anwalt tatsächlich erforderlich ist.
Häufige Fragen
Welche Leistungen werden bei einem Personenschaden nach einem Fahrzeugunfall ersetzt?
Erstattet werden auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts insbesondere Verdienstausfallschaden, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen (vermehrte Bedürfnisse), Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld.
Unter welcher Voraussetzung wird Schmerzensgeld gezahlt?
Schmerzensgeld wird nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall geleistet.
Was zählt zum Gebrauch des Fahrzeugs?
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören zum Beispiel das Fahren, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Werden Anwaltskosten übernommen?
Anwaltskosten werden nur ersetzt, wenn das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts erforderlich ist, etwa wenn der Versicherer mit seiner Leistung in Verzug ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026