Mit dem Auslandsschadenschutz von Neodigital erhalten Sie Ihren Personen- und Sachschaden ersetzt, wenn Ihnen im Ausland ein Unfall passiert und der Unfallgegner mit einem dort zugelassenen, versicherungspflichtigen Kraftfahrzeug Schuld hat oder haftet – reguliert wird so, als wäre der Gegner bei Neodigital kfz-haftpflichtversichert.
Erleiden Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat. Die Regulierung erfolgt so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre.
Ein Personenschaden liegt vor, falls eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, falls Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Beim gegnerischen Unfallfahrzeug muss es sich um ein im Unfallland versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Außerdem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen.
Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Ausland mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall haben und der Gegner dafür verantwortlich ist, springt der Versicherer ein und ersetzt Ihren Personen- und Sachschaden. Das geschieht so, als wäre der Unfallgegner selbst beim Versicherer kfz-haftpflichtversichert. Voraussetzung ist, dass das gegnerische Fahrzeug ein im Ausland zugelassenes, im Unfallland versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug ist und der Schaden beim Gebrauch dieses Fahrzeugs entsteht.
Häufige Fragen
Wann wird mein Schaden nach einem Unfall im Ausland ersetzt?
Der Schaden wird ersetzt, wenn Sie mit dem Fahrzeug einen Unfall erleiden, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet. Ersetzt werden Personen- und Sachschäden, für die der Unfallgegner einzutreten hat – so, als ob der Gegner beim Versicherer kfz-haftpflichtversichert wäre.
Was gilt als Personenschaden und was als Sachschaden?
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt oder getötet wird. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
Welche Voraussetzungen muss das gegnerische Fahrzeug erfüllen?
Es muss sich um ein im Unfallland versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug handeln, das im Ausland zugelassen ist. Zudem muss der Schaden beim Gebrauch des gegnerischen Unfallfahrzeugs entstehen.
Welche Fahrten sind versichert?
Versichert sind Reisen oder Fahrten mit dem versicherten Fahrzeug.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026