Bei der Neodigital Kfz-Versicherung lässt sich eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung vermeiden, indem Sie die vom Versicherer im Schadenfall gezahlte Entschädigungsleistung innerhalb von 12 Monaten freiwillig erstatten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt nach Abschluss der Schadenregulierung eine Information, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Sie möchten in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko die Rückstufung Ihres Vertrags vermeiden? Dann ersetzen Sie dem Versicherer die Entschädigungsleistung, die im Schadenfall erbracht wurde. Diese Erstattung erfolgt freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung. Die Erstattung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung informiert Sie der Versicherer nach Abschluss der Schadenregulierung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Haben wir Sie informiert und müssen wir danach eine weitere Entschädigung leisten? Dann führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
Was bedeutet das konkret?
Um zu verhindern, dass Ihr Vertrag in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung schlechter eingestuft wird, können Sie dem Versicherer den ausgezahlten Schadenbetrag freiwillig zurückzahlen. Dafür haben Sie 12 Monate Zeit. In der Kfz-Haftpflichtversicherung meldet sich der Versicherer nach der Schadenregulierung bei Ihnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Muss danach noch eine weitere Entschädigung gezahlt werden, erhöht sich der von Ihnen zu erstattende Betrag dadurch nicht.
Häufige Fragen
Wie kann ich eine Rückstufung meines Vertrags verhindern?
Indem Sie dem Versicherer die im Schadenfall erbrachte Entschädigungsleistung freiwillig erstatten – also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.
Wie lange habe ich Zeit, den Betrag zurückzuzahlen?
Die Erstattung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Werde ich informiert, wenn ich die Rückstufung vermeiden kann?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung informiert Sie der Versicherer nach Abschluss der Schadenregulierung, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Steigt der Erstattungsbetrag, wenn nach der Information noch eine weitere Entschädigung gezahlt wird?
Nein. Wurden Sie bereits informiert und muss danach eine weitere Entschädigung geleistet werden, führt das nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026