Nach einem Kaskoschaden im Kfz-Versicherungsschutz von Neodigital müssen Sie vor Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs zunächst Weisungen einholen und diese befolgen, soweit es zumutbar ist. Zusätzlich gilt bei vereinbarter Werkstattbindung, dass die Werkstattauswahl übernommen wird, und bei Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschäden mit Tieren über voraussichtlich 1.000 Euro besteht eine unverzügliche Anzeigepflicht bei der Polizei.
Bevor Sie das Fahrzeug verwerten oder reparieren lassen, müssen Sie unsere Weisungen einholen, wenn die Umstände das gestatten. Sie müssen unsere Weisungen auch befolgen, soweit Ihnen das zumutbar ist. Dies gilt auch bei den mitversicherten Sachen.
Beispiele:
- Auskünfte zu den Kosten der Reparatur einholen,
- Schadenumfang z. B. durch Fotos dokumentieren,
- Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren,
- Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach einem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels, soweit Ihnen das zumutbar ist.
Auswahl und Beauftragung der Werkstatt bei Werkstattbindung uns überlassen
Sie haben mit uns Werkstattbindung vereinbart? Dann müssen Sie uns im Reparaturfall informieren und uns die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt überlassen.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Ist ein Entwendungsschaden, ein Brandschaden oder ein Kollisionsschaden mit Tieren eingetreten? Und übersteigt dieser Schaden voraussichtlich 1.000 €? Dann müssen Sie das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
Was bedeutet das konkret?
In der Kasko gibt es einige zusätzliche Pflichten: Vor einer Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs sollten Sie sich Weisungen des Versicherers holen und diese befolgen, soweit das machbar und zumutbar ist. Haben Sie eine Werkstattbindung vereinbart, überlassen Sie dem Versicherer die Wahl und Beauftragung der Werkstatt. Bei bestimmten Schäden – Entwendung, Brand oder Kollision mit Tieren – müssen Sie ab voraussichtlich mehr als 1.000 Euro Schaden unverzüglich die Polizei einschalten.
Häufige Fragen
Darf ich mein Fahrzeug nach einem Kaskoschaden einfach selbst reparieren lassen?
Bevor Sie das Fahrzeug reparieren oder verwerten lassen, müssen Sie die Weisungen des Versicherers einholen, wenn die Umstände das gestatten, und diese befolgen, soweit es Ihnen zumutbar ist. Das gilt auch für mitversicherte Sachen.
Was muss ich bei vereinbarter Werkstattbindung im Schadenfall beachten?
Wenn Sie eine Werkstattbindung vereinbart haben, müssen Sie den Versicherer im Reparaturfall informieren und ihm die Auswahl und Beauftragung der Werkstatt überlassen.
Ab welchem Schaden muss ich die Polizei einschalten?
Bei einem Entwendungsschaden, einem Brandschaden oder einem Kollisionsschaden mit Tieren müssen Sie das Schadenereignis unverzüglich bei der Polizei anzeigen, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 € übersteigt.
Was sind Beispiele für Pflichten vor einer Reparatur?
Beispiele sind: Auskünfte zu den Reparaturkosten einholen, den Schadenumfang etwa durch Fotos dokumentieren, eine Besichtigung des Fahrzeugs vereinbaren sowie nach einem Diebstahl des Fahrzeugschlüssels die Tür- und Lenkradschlösser austauschen, soweit das zumutbar ist.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026