Im Schutzpaket von Neodigital ist nicht nur das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug abgesichert, sondern auch mitgeführtes Gepäck sowie ein Wohnwagen, ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse. Ebenfalls versichert ist die vom Fahrzeug oder Fahrzeuggespann mitgeführte Ladung, sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dient.
Versichert sind:
- das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug
- mitgeführtes Gepäck
- ein mitgeführter Wohnwagen oder Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse
- Ladung, die von dem versicherten Fahrzeug oder Fahrzeuggespann mitgeführt wird, jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz umfasst das Fahrzeug, das im Versicherungsschein steht, und das mitgeführte Gepäck. Zusätzlich ist ein angehängter Wohnwagen, Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse abgedeckt. Auch die vom Fahrzeug oder Gespann transportierte Ladung ist versichert, solange sie nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
Häufige Fragen
Welches Fahrzeug ist überhaupt versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug.
Sind auch Anhänger mitversichert?
Ja, ein mitgeführter Wohnwagen, ein Gepäckanhänger oder ein Bootsanhänger mit starrer Deichsel und einer Achse ist mitversichert.
Ist die transportierte Ladung ebenfalls abgesichert?
Die vom Fahrzeug oder Fahrzeuggespann mitgeführte Ladung ist versichert, jedoch keine Ladung für gewerbliche Zwecke.
Gehört mitgeführtes Gepäck zum Versicherungsschutz?
Ja, mitgeführtes Gepäck ist ausdrücklich mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026