Bei Neodigital gilt: fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, etwa wenn das Fahrzeug verschrottet wird, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zeitpunkt dieses Wagniswegfalls zu. So ist klar geregelt, bis wann für ein nicht mehr vorhandenes Fahrzeug noch Beitrag gezahlt werden muss.
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg – zum Beispiel durch Verschrottung des Fahrzeugs –, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zeitpunkt des Wagniswegfalls zu.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Fahrzeug endgültig nicht mehr existiert, etwa weil es verschrottet wurde, endet damit das versicherte Wagnis. Der Versicherer behält den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, an dem dieser Wegfall eintritt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn mein Fahrzeug verschrottet wird?
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, zum Beispiel durch Verschrottung, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zeitpunkt dieses Wagniswegfalls zu.
Was bedeutet Wagniswegfall in diesem Zusammenhang?
Ein Wagniswegfall liegt vor, wenn das versicherte Wagnis endgültig entfällt, etwa durch Verschrottung des Fahrzeugs.
Bis wann muss ich bei einem Wagniswegfall Beitrag zahlen?
Der Beitrag steht dem Versicherer bis zu dem Zeitpunkt zu, an dem der Wagniswegfall eintritt.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026