Wer sein gebraucht gekauftes Fahrzeug bei der Neodigital in der Kaskoversicherung versichert, erhält bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust in den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf den Versicherungsnehmer den Kaufwert erstattet. Dieser wird aus dem rechnerischen Wiederbeschaffungswert zum Zulassungszeitpunkt abzüglich noch nicht fachgerecht reparierter Schäden ermittelt; auch gebraucht erworbene mitversicherte Sachen sind erfasst.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Fahrzeugs, das Sie gebraucht gekauft haben, gilt folgende Regelung: Tritt in Kasko innerhalb der ersten 36 Monate nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie ein Schadenereignis ein, zahlen wir den Kaufwert.
Den Kaufwert berechnen wir so:
- Wir ermitteln rechnerisch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie.
- Davon ziehen wir eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden ab, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert waren.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust einer mitversicherten Sache, die Sie gebraucht erworben haben, ersetzen wir deren Kaufwert. Dabei gelten die Regeln der Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge sinngemäß. Den Zeitraum, in dem wir die Kaufwertentschädigung leisten, berechnen wir ab dem Datum, an dem Sie die Sache erworben haben.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Kasko, insbesondere die der Schadenregulierung. Dazu gehören zum Beispiel die Anrechnung des Restwerts und der Abzug der Selbstbeteiligung.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie ein Fahrzeug gebraucht gekauft und erleidet es einen Totalschaden, eine Zerstörung oder einen Verlust, zahlt der Versicherer in den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie den Kaufwert. Dieser ergibt sich aus dem rechnerischen Wiederbeschaffungswert zum Zulassungszeitpunkt, vermindert um noch nicht fachgerecht reparierte Schäden. Für gebraucht erworbene mitversicherte Sachen gilt das sinngemäß, wobei die Frist ab dem Erwerbsdatum läuft. Zusätzlich greifen die allgemeinen Kasko-Regeln wie Restwertanrechnung und Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Kaufwertentschädigung für ein gebraucht gekauftes Fahrzeug?
Sie gilt bei einem Schadenereignis in Kasko in den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie.
Wie wird der Kaufwert berechnet?
Es wird rechnerisch der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie ermittelt. Davon werden zwischenzeitlich eingetretene Schäden abgezogen, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert waren.
Gilt die Regelung auch für gebraucht erworbene mitversicherte Sachen?
Ja. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust einer gebraucht erworbenen mitversicherten Sache wird deren Kaufwert ersetzt. Die Regeln gelten sinngemäß, und der Leistungszeitraum wird ab dem Erwerbsdatum berechnet.
Werden Restwert und Selbstbeteiligung berücksichtigt?
Ja. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Kasko, insbesondere zur Schadenregulierung, zum Beispiel die Anrechnung des Restwerts und der Abzug der Selbstbeteiligung.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026