Bei der Kfz-Umweltschadenversicherung von Neodigital müssen Versicherungsnehmer einen Schadenfall, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen kann, unverzüglich melden – und zwar auch dann, wenn noch gar keine Ansprüche gegen sie erhoben wurden. Zusätzlich besteht eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Versicherer, etwa über die Meldung an die Behörde und über Ansprüche Dritter.
Einen Schadenfall, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen kann, müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch dann, wenn gegen Sie noch keine Ansprüche erhoben wurden.
Sie müssen den Versicherer insbesondere unverzüglich und umfassend aufklären über:
- die Information an die zuständige Behörde, zu der Sie nach dem Umweltschadensgesetz verpflichtet sind,
- das Tätigwerden der Behörde, um einen Umweltschaden zu vermeiden, zu begrenzen oder zu sanieren,
- Ansprüche, die Dritte Ihnen gegenüber geltend machen, um einen Umweltschaden zu vermeiden, zu begrenzen oder zu sanieren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eintritt, der eine Leistung nach dem Umweltschadensgesetz auslösen kann, müssen Sie das dem Versicherer sofort melden – selbst dann, wenn noch niemand Ansprüche gegen Sie stellt. Außerdem müssen Sie den Versicherer umfassend und ohne Verzögerung informieren, insbesondere über Ihre Meldung an die zuständige Behörde, über Maßnahmen der Behörde zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens sowie über Ansprüche, die Dritte deswegen gegen Sie geltend machen.
Häufige Fragen
Muss ich einen möglichen Umweltschaden auch dann melden, wenn noch keine Ansprüche gegen mich gestellt wurden?
Ja. Ein Schadenfall, der zu einer Leistung nach dem Umweltschadensgesetz führen kann, ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen – auch dann, wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben wurden.
Worüber muss ich den Versicherer im Umweltschadensfall aufklären?
Sie müssen unverzüglich und umfassend aufklären über die Information an die zuständige Behörde, zu der Sie nach dem Umweltschadensgesetz verpflichtet sind, über das Tätigwerden der Behörde zur Vermeidung, Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens sowie über Ansprüche, die Dritte Ihnen gegenüber geltend machen.
Wie schnell muss ich einen solchen Schadenfall anzeigen?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026