Wer beim Gebrauch des Fahrzeugs eine Pflicht verletzt, riskiert bei der Neodigital Kfz-Versicherung den Verlust oder eine Kürzung des Versicherungsschutzes: Bei Vorsatz entfällt der Schutz vollständig, bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf höchstens 5.000 € beschränkt, und verletzte Insassen mit Personenschaden bleiben in bestimmten Fällen geschützt.
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben.
Wir sind jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen gegenüber auf den Betrag von höchstens 5.000 € beschränkt. Das gilt auch gegenüber jeder mitversicherten Person.
Sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungsfrei? Dann gilt dies entsprechend.
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kfz-Umweltschadenversicherung
Die Bestimmungen über die Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für die Kfz-Umweltschadenversicherung nicht.
Was bedeutet das konkret?
Verletzen Sie beim Gebrauch des Fahrzeugs absichtlich eine Pflicht, verlieren Sie den Versicherungsschutz komplett. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden – können Sie belegen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, bleibt der Schutz erhalten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine mögliche Kürzung Ihnen gegenüber auf höchstens 5.000 € begrenzt, und verletzte Insassen sind unter bestimmten Umständen weiterhin geschützt.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich eine Pflicht absichtlich verletze?
Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beim Gebrauch des Fahrzeugs besteht kein Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung aus?
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Obergrenze für die Leistungskürzung?
Ja, die Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist Ihnen gegenüber auf höchstens 5.000 € beschränkt. Das gilt auch gegenüber jeder mitversicherten Person.
Bleibt der Schutz bestehen, wenn die Pflichtverletzung gar keine Auswirkung hatte?
Ja, der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Pflichtverletzung gilt das jedoch nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026