Bei der Umweltschaden-Deckung von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen, wenn Ansprüche auch ohne Umweltschadensgesetz über die zivilrechtliche Haftpflicht geltend gemacht werden können oder wenn Schäden durch betriebsbedingte Umwelteinwirkungen, bewusste Gesetzesverstöße oder Kernenergie entstehen.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
- Wenn die Ansprüche auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können.
- Für Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen (z. B. durch Abgas-Emissionen).
- Für Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.
- Für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, in welchen Fällen der Versicherer nicht leistet. Ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Ansprüche, die schon über die zivilrechtliche Haftpflicht bestehen, sowie Schäden durch betriebsbedingte Umwelteinwirkungen, bewusste Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften und Schäden durch Kernenergie.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden mitversichert?
Nein. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch, wenn Ansprüche schon über die normale Haftpflicht durchgesetzt werden können?
Nein. Wenn die Ansprüche auch ohne das Umweltschadensgesetz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können, besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Schäden durch Abgas-Emissionen abgedeckt?
Nein. Schäden durch betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt, wie zum Beispiel Abgas-Emissionen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz bei Schäden durch Kernenergie?
Nein. Für Schäden durch Kernenergie besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-L 2026