Bei der Kfz-Umweltschadensversicherung von Neodigital handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Vertrag, dessen Kündigung die übrigen Kfz-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs unberührt lässt; er endet jedoch automatisch, sobald der Kfz-Haftpflichtvertrag endet. Für Laufzeit und Kündigung gelten die maßgeblichen Regelungen der AKB entsprechend.
Für Laufzeit und Kündigung des Vertrags sowie die Veräußerung des Fahrzeugs gelten die entsprechenden Bestimmungen der AKB. Ausgenommen ist dabei die Regelung zu G.2.9.
Die Kfz-Umweltschadensversicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag.
Die Kündigung dieses Vertrages berührt die anderen Kfz-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht.
Bei Beendigung des Kfz-Haftpflichtvertrages endet auch diese Kfz-Umweltschadensversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Die Kfz-Umweltschadensversicherung steht als eigenständiger Vertrag für sich. Kündigt man sie, bleiben die anderen Kfz-Versicherungen des Fahrzeugs davon unberührt. Endet dagegen der Kfz-Haftpflichtvertrag, endet auch diese Umweltschadensversicherung. Für die Details zu Laufzeit und Kündigung gelten die entsprechenden Regelungen der AKB.
Häufige Fragen
Ist die Kfz-Umweltschadensversicherung an die anderen Kfz-Versicherungen gekoppelt?
Nein, sie ist ein rechtlich selbständiger Vertrag. Wird sie gekündigt, berührt das die anderen Kfz-Versicherungen des versicherten Fahrzeugs nicht.
Was passiert mit der Umweltschadensversicherung, wenn der Kfz-Haftpflichtvertrag endet?
Endet der Kfz-Haftpflichtvertrag, endet auch die Kfz-Umweltschadensversicherung.
Welche Regelungen gelten für Laufzeit und Kündigung dieses Vertrags?
Es gelten die entsprechenden Bestimmungen der AKB, mit Ausnahme der Regelung zu G.2.9.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024