Wer bei Neodigital in der Kfz-Versicherung wissen will, wann kein Schutz greift, findet hier die Ausschlüsse: Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden zahlt der Versicherer nicht, bei grober Fahrlässigkeit darf er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Motorsportveranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeitszweck, durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt sowie durch Kernenergie.
Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz. Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies schließt ein:
- Rennen
- Wettbewerbe
- Trainings
- Tests
- Demonstrationen
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Schäden durch Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wer einen Schaden absichtlich verursacht, erhält keine Leistung; bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden aus Motorsport mit Höchstgeschwindigkeitszweck, aus Erdbeben, Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt sowie aus Kernenergie.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Bin ich bei Motorsport-Rennen versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder -aktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Sind Schäden durch Naturereignisse wie Erdbeben oder durch Kernenergie abgedeckt?
Nein. Für Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt sowie durch Kernenergie besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024