In der Kfz-Kaskoversicherung von Neodigital gibt es klare Fälle ohne Leistung: Wer einen Schaden vorsätzlich herbeiführt, erhält keinen Versicherungsschutz, und bei grober Fahrlässigkeit darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden bei genehmigten Motorsportveranstaltungen, reine Reifenschäden, Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt sowie Schäden durch Kernenergie.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen Rennen, Wettbewerbe, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Reifenschäden
Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Schäden durch Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, in welchen Fällen keine Leistung erbracht wird. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden bei genehmigten Motorsportveranstaltungen, reine Reifenschäden, Schäden durch Erdbeben, Krieg, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt sowie Schäden durch Kernenergie. Reifenschäden sind nur dann mitversichert, wenn beim selben Ereignis gleichzeitig weitere kaskoversicherte Schäden am Fahrzeug entstanden sind.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursache?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Sind Schäden bei einem Rennen oder Fahrtraining versichert?
Nein. Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder -aktivität, bei der es auf die Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt auch für Rennen, Wettbewerbe, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Werden beschädigte Reifen ersetzt?
Grundsätzlich besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen kein Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gilt, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Kaskoschutz fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
Sind Schäden durch Krieg oder Kernenergie abgedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt sowie Schäden durch Kernenergie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024