In der Kaskoversicherung von Neodigital ist nicht nur der Versicherungsnehmer geschützt, sondern auch eine weitere Person, wenn der Vertrag zugleich in deren Interesse abgeschlossen wurde – etwa der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs.
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie.
Ist der Vertrag zusätzlich im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen, gilt der Schutz auch für diese Person. Das kann zum Beispiel der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Kaskoschutz gilt zunächst für Sie selbst. Wurde der Vertrag außerdem im Interesse einer weiteren Person geschlossen, ist auch diese Person mitversichert. Ein Beispiel dafür ist der Leasinggeber, der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Kaskoversicherung?
Der Schutz gilt für Sie und – wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist – zusätzlich für diese Person.
Ist der Leasinggeber über die Kaskoversicherung mitgeschützt?
Ja, wenn der Vertrag auch in seinem Interesse abgeschlossen ist. Der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs wird ausdrücklich als Beispiel genannt.
Wann ist eine weitere Person neben mir versichert?
Eine weitere Person ist dann mitversichert, wenn der Vertrag auch in ihrem Interesse abgeschlossen wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024