Bei der Neodigital Kfz-Auslandsschadenschutzversicherung sind ausschließlich Pkw versichert, für die beim Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Kommt es auf einer Auslandsreise zu einem Unfall mit einem dort zugelassenen und versicherungspflichtigen Kfz, ersetzt der Versicherer Personen- und Sachschäden so, als wäre der Unfallgegner bei ihm haftpflichtversichert – nach deutschem Schadensersatzrecht, während die Haftungsprüfung nach dem Recht des Unfalllandes erfolgt.
Versichert sind ausschließlich Pkw im Sinne des zugehörigen Anhangs, für die beim Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Erleiden Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im Ausland mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall, bei dem ein zugelassenes und dort versicherungspflichtiges Kfz aus einem der genannten Länder beteiligt ist (Unfallgegner), so ersetzt der Versicherer den daraus entstandenen Personen- und Sachschaden. Der Ersatz erfolgt in gleicher Weise, als wäre der Unfallgegner mit seinem Kraftfahrzeug beim Versicherer gegen Haftpflichtschäden versichert.
Der Versicherer tritt nicht ein, wenn und soweit der Unfallgegner nicht haftet oder der Unfall sich nicht beim Gebrauch des gegnerischen Fahrzeugs ereignet.
Bei der Prüfung der Haftung gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Leistungen des Versicherers richten sich dagegen nach deutschem Schadensersatzrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt nur für Pkw, die beim Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Passiert Ihnen im Ausland mit dem versicherten Fahrzeug ein Unfall mit einem im Ausland zugelassenen und versicherungspflichtigen Fahrzeug, springt der Versicherer für Ihre Personen- und Sachschäden ein, als wäre der Unfallgegner bei ihm versichert. Voraussetzung ist, dass der Unfallgegner haftet und der Unfall beim Gebrauch seines Fahrzeugs geschieht. Die Haftungsfrage richtet sich nach dem Recht des Unfalllandes, die Höhe der Leistung nach deutschem Schadensersatzrecht.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind über diesen Schutz abgesichert?
Versichert sind nur Pkw im Sinne des zugehörigen Anhangs, für die beim Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Wann ersetzt der Versicherer meinen Schaden nach einem Auslandsunfall?
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug einen Unfall mit einem dort zugelassenen und versicherungspflichtigen Kfz erleiden, ersetzt der Versicherer den entstandenen Personen- und Sachschaden so, als wäre der Unfallgegner bei ihm haftpflichtversichert.
In welchen Fällen leistet der Versicherer nicht?
Der Versicherer tritt nicht ein, wenn und soweit der Unfallgegner nicht haftet oder wenn sich der Unfall nicht beim Gebrauch des gegnerischen Fahrzeugs ereignet.
Nach welchem Recht wird die Haftung und die Leistung bestimmt?
Die Haftung wird nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften des Landes geprüft, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Leistungen des Versicherers richten sich dagegen nach deutschem Schadensersatzrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024