Bei der Neodigital Kfz-Versicherung sind für Elektro- und Hybridfahrzeuge zusätzliche Leistungen rund um den Akku und die Ladeinfrastruktur abgesichert: Der Akku ist bis 20.000 EUR gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versichert, im Fahrzeug verwahrte Elektro-Ladekarten bis 100 EUR, Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation bis 3.000 EUR und die Entsorgungskosten für Akkus bis 2.000 EUR. Zudem gelten besondere Regeln zum Abzug neu für alt sowie zum Diebstahl des Ladekabels beim Ladevorgang.
In Erweiterung der Bedingungen ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle Ereignisse, denen der Akku ausgesetzt ist (zum Beispiel Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern), bis maximal 20.000 EUR versichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,
- die auf einen der beschriebenen Leistungsausschlüsse zurückzuführen sind,
- die durch allmähliche Einwirkung oder durch den gewöhnlichen Alterungsprozess entstehen (zum Beispiel Abnutzung, Verschleiß oder Leistungsminderung im Laufe der Zeit),
- die auf einen Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers zurückzuführen sind,
- die durch chemische Reaktionen (zum Beispiel Oxidation, Säure oder Lauge) entstanden sind.
Elektro-Ladekarten
In Erweiterung der Bedingungen sind die im Fahrzeug unter Verschluss verwahrten Elektro-Ladekarten bis 100 EUR mitversichert.
Diebstahl des Ladekabels oder der mobilen Ladestation
In Erweiterung der Bedingungen ist der Diebstahl und Raub des Ladekabels oder der mobilen Ladestation beim Ladevorgang versichert. Dies gilt auch für Ladekabel, die im Rahmen des Ladevorgangs nicht abschließbar sind.
Schäden an der eigenen Ladestation
In Erweiterung der Bedingungen sind Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) versichert, wenn diese
- durch Fehlbedienung oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers beschädigt wird oder
- durch mut- oder böswillige Handlungen beschädigt wird.
Die Entschädigung beträgt höchstens 3.000 EUR.
Die Ladestation muss sich in Ihrem Eigentum oder im Eigentum des unter der gleichen Wohnanschrift lebenden Ehepartners bzw. Lebenspartners befinden. Teileigentum an einer Ladestation im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht ausreichend. Wenn Sie die Ladestation als Mieter auf eigene Kosten angeschafft haben, ist diese ebenfalls versichert.
Abzug neu für alt für Akkus
Verschleiß und Alterung sind kein versichertes Schadenereignis.
Für einen Akku verzichten wir in den ersten beiden Betriebsjahren nach Erstzulassung des Elektro-/Hybridfahrzeugs auf den Abzug neu für alt. Mit Beginn des 3. Betriebsjahres nach Erstzulassung des Elektro-/Hybridfahrzeugs wird für jedes weitere angefangene Betriebsjahr ein Abzug von jeweils 10 % des Kaufpreises vorgenommen.
Entsorgungskosten für Akkus
In Erweiterung der Bedingungen sind die Entsorgungskosten für einen Akku bis 2.000 EUR versichert.
Vorrang von Ansprüchen gegenüber Dritten
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.
Höchstentschädigungsgrenze
Wir zahlen höchstens den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert einschließlich der vorstehenden Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gibt es zusätzliche Leistungen: Der Akku ist bis 20.000 EUR abgesichert, Ladekarten im Fahrzeug bis 100 EUR, die eigene Ladestation bis 3.000 EUR und die Entsorgung eines Akkus bis 2.000 EUR. Auch der Diebstahl des Ladekabels beim Laden ist versichert. In den ersten beiden Betriebsjahren gibt es beim Akku keinen Abzug neu für alt, danach jährlich 10 % vom Kaufpreis. Bestimmte Schäden – etwa durch Verschleiß, Herstellerfehler oder chemische Reaktionen – sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist der Akku eines Elektrofahrzeugs abgesichert?
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Akkus durch alle Ereignisse, denen er ausgesetzt ist, sind bis maximal 20.000 EUR versichert.
Welche Akkuschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch allmähliche Einwirkung oder gewöhnlichen Alterungsprozess (z. B. Verschleiß), durch Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers, durch chemische Reaktionen (z. B. Oxidation, Säure oder Lauge) sowie Schäden, die auf die beschriebenen Leistungsausschlüsse zurückzuführen sind.
Wie wirkt sich der Abzug neu für alt beim Akku aus?
In den ersten beiden Betriebsjahren nach Erstzulassung wird kein Abzug neu für alt vorgenommen. Ab dem 3. Betriebsjahr werden für jedes weitere angefangene Betriebsjahr 10 % des Kaufpreises abgezogen.
Ist meine eigene Wallbox mitversichert?
Ja, Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) sind bis höchstens 3.000 EUR versichert, wenn sie durch Fehlbedienung, einen Fahrzeugfehler oder mut- bzw. böswillige Handlungen beschädigt wird. Die Ladestation muss im Eigentum des Versicherungsnehmers oder des unter gleicher Anschrift lebenden Ehe- bzw. Lebenspartners stehen; als Mieter auf eigene Kosten angeschaffte Stationen sind ebenfalls versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024