Bei Auslandsfahrten mit dem Kfz gilt der Schutz der Neodigital für maximal 12 zusammenhängende Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem das versicherte Fahrzeug erstmals in eines der abgedeckten ausländischen Länder gebracht wird. Dauert der Aufenthalt länger, bleibt es bei den ersten 12 Wochen – und die Frist läuft auch dann weiter, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich in ein nicht abgedecktes Land fährt.
Für Fahrten oder Reisen im vereinbarten Geltungsbereich besteht Versicherungsschutz jeweils bis zu einer maximalen Dauer von fortlaufend 12 Wochen.
Dauert der Auslandsaufenthalt länger, bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf die ersten 12 Wochen des Auslandsaufenthalts.
Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem das versicherte Fahrzeug erstmalig aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder aus dem Gebiet eines nicht erfassten Landes in das Gebiet eines der genannten ausländischen Staaten verbracht wird.
Wird der versicherte Pkw anschließend vom Staatsgebiet eines solchen Landes in das Staatsgebiet eines Landes verbracht, für das kein Versicherungsschutz besteht, wird die Frist nicht unterbrochen. Bei Wiedereinführung des versicherten Pkw in das Staatsgebiet eines der genannten Länder beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.
Was bedeutet das konkret?
Im Ausland ist das Fahrzeug höchstens 12 zusammenhängende Wochen versichert. Diese Frist startet, sobald das Fahrzeug erstmals in ein abgedecktes ausländisches Land gebracht wird. Fährt das Fahrzeug zwischendurch in ein nicht abgedecktes Land, wird die Frist weder gestoppt noch bei der Rückkehr neu gestartet – die 12 Wochen laufen also durch.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich mit meinem Auto im Ausland versichert?
Der Versicherungsschutz besteht jeweils bis zu einer maximalen Dauer von fortlaufend 12 Wochen im vereinbarten Geltungsbereich.
Was gilt, wenn mein Auslandsaufenthalt länger als 12 Wochen dauert?
Dann bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf die ersten 12 Wochen des Auslandsaufenthalts.
Ab wann beginnt die 12-Wochen-Frist zu laufen?
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem das versicherte Fahrzeug erstmalig aus Deutschland oder aus einem nicht erfassten Land in eines der genannten ausländischen Staaten verbracht wird.
Wird die Frist unterbrochen, wenn ich zwischendurch in ein nicht versichertes Land fahre?
Nein. Die Frist wird nicht unterbrochen und beginnt bei Wiedereinführung des Pkw in ein abgedecktes Land auch nicht erneut zu laufen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024