Kommen der Zulassungsbescheinigung Teil I oder andere für die Reise notwendige Reisedokumente im Ausland abhanden, hilft Neodigital bei der Ersatzbeschaffung und übernimmt die dafür anfallenden Gebühren der ausländischen Ausstellungsbehörde. Voraussetzung ist ein Nachweis über den Verlust durch die Polizei oder die Ausstellungsbehörde im Ausland.
Als Erweiterung der bestehenden Regelung sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die dafür angefallenen Gebühren der Ausstellungsbehörde im Ausland. Dies gilt, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I oder andere für die Fortsetzung der Reise notwendige Reisedokumente abhanden kommen.
Der Verlust der Dokumente ist durch eine Bestätigung der Polizei oder der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Gehen im Ausland Reisedokumente wie die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren, die man zum Fortsetzen der Reise benötigt, unterstützt der Versicherer bei der Beschaffung von Ersatz. Auch die Gebühren, die die ausländische Ausstellungsbehörde dafür verlangt, werden übernommen. Damit die Leistung greift, muss der Verlust von der Polizei oder der Ausstellungsbehörde im Ausland bestätigt werden.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Verlust von Reisedokumenten im Ausland übernommen?
Übernommen werden die Gebühren, die die Ausstellungsbehörde im Ausland für die Ersatzbeschaffung berechnet. Zusätzlich hilft der Versicherer bei der Ersatzbeschaffung.
Für welche Dokumente gilt diese Regelung?
Sie gilt für die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie für andere Reisedokumente, die für die Fortsetzung der Reise notwendig sind.
Wie muss der Verlust der Dokumente nachgewiesen werden?
Der Verlust ist durch eine Bestätigung der Polizei oder der Ausstellungsbehörde im Ausland nachzuweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung NEO-S 2024