Bei der Neodigital Unfallversicherung wird der Kinder-Tarif nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, auf den Erwachsenentarif umgestellt. Sie erfahren, welches Wahlrecht Ihnen dabei zusteht und was ohne Rückmeldung geschieht.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie ein Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren.
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Kind volljährig, wechselt der Vertrag zum nächsten Versicherungsjahr in den Erwachsenentarif. Sie können entscheiden, ob der Beitrag gleich bleiben soll (bei geringeren Versicherungssummen) oder ob die Versicherungssummen erhalten bleiben (bei höherem Beitrag). Reagieren Sie nicht rechtzeitig, wird die Variante mit reduzierten Versicherungssummen gewählt.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Auf welchen Tarif wird umgestellt?
Der Vertrag wird auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif umgestellt.
Welches Wahlrecht habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag zahlen und erhalten reduzierte Versicherungssummen, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und zahlen einen entsprechend höheren Beitrag.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Wenn Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keine Wahl getroffen haben, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja, wir informieren Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.