Die Neodigital Unfallversicherung leistet auch bei Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen – etwa Verrenkungen, Bauch- oder Unterleitsbrüche, Knochenbrüche sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken. Wo die Grenzen liegen und was ausgeschlossen bleibt, erfahren Sie hier.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung:
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht.
Beispiel: Die versicherte Person zieht sich durch das Anheben eines Schranks einen Leistenbruch zu. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Erweiterte erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen
Es gelten als Unfall auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte:
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch),
- Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule,
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Nicht versichert bleiben Schädigungen der Bandscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt sich die versicherte Person, weil sie sich stärker als üblich anstrengt oder eine ungewöhnliche eigene Bewegung ausführt, kann das als Unfall gelten. Dazu zählen etwa Verrenkungen, bestimmte Brüche sowie Zerrungen und Zerreißungen. Ob ein Muskeleinsatz „erhöht“ ist, richtet sich nach den persönlichen körperlichen Voraussetzungen. Für Schädigungen der Bandscheiben besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Was ist eine erhöhte Kraftanstrengung?
Eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Welche Verletzungen gelten durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall?
Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, Bauch- oder Unterleibsbrüche (z. B. Leistenbruch) sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.
Sind Meniskus und Bandscheiben mitversichert?
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden von dieser Regelung nicht erfasst. Bei der erweiterten erhöhten Kraftanstrengung und Eigenbewegungen sind Zerrungen oder Zerreißungen von Menisken jedoch eingeschlossen; Schädigungen der Bandscheiben bleiben nicht versichert.
Was umfasst die erweiterte erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen?
Als Unfall gelten auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch), Verrenkungen eines Gelenks sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.