Bei der Neodigital Unfallversicherung verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch geltend gemacht, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
1. Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Aussetzung der Verjährung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Als Textform gelten zum Beispiel:
- Telefax
- Brief
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden – nach einer bestimmten Zeit verjähren sie. Solange über einen gemeldeten Anspruch noch entschieden wird, läuft diese Frist jedoch nicht weiter. Erst wenn Sie die Entscheidung in Textform erhalten haben, läuft die Frist wieder.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch geltend mache?
Wenn ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht worden ist, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung in Textform zugeht.
Was zählt als Textform für die Entscheidung?
Als Textform gelten zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief.