Bei der Neodigital Unfallversicherung richtet sich die Versicherungsperiode nach der gewählten Zahlweise – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Erfahren Sie, wie lange die jeweilige Periode dauert und dass der in Rechnung gestellte Beitrag die gesetzliche Versicherungssteuer bereits enthält.
1. Beitragszahlung und Versicherungsperiode
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode.
Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
2. Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge zahlen möchten. Diese Wahl legt zugleich fest, über welchen Zeitraum sich eine Versicherungsperiode erstreckt. Die Versicherungssteuer ist bereits im ausgewiesenen Beitrag berücksichtigt, sodass Sie keinen zusätzlichen Betrag separat entrichten müssen.
Häufige Fragen
In welchem Rhythmus kann ich meine Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Dauer richtet sich nach der Zahlweise: bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer.
In welcher Höhe ist die Versicherungssteuer zu zahlen?
Die Versicherungssteuer ist in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.