Bei der Neodigital Unfallversicherung endet der vereinbarte Vertrag mit dem vollendeten 75. Lebensjahr. Anschließend gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif, über den die Versicherten rechtzeitig zur Hauptfälligkeit schriftlich informiert werden.
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Hierüber werden Sie entsprechend zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie das 75. Lebensjahr vollendet haben, läuft Ihr bisheriger Unfallversicherungsvertrag aus. An seine Stelle tritt ein neuer Tarif mit einem eingeschränkten Leistungsangebot. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden, denn Sie erhalten rechtzeitig zur Hauptfälligkeit eine schriftliche Information.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Unfallversicherung ab dem 75. Lebensjahr?
Ab dem vollendeten 75. Lebensjahr endet die vereinbarte Unfallversicherung. Es gelten dann ein eingeschränktes Leistungsangebot und ein neuer Tarif.
Ändert sich das Leistungsangebot?
Ja, ab dem vollendeten 75. Lebensjahr gilt ein eingeschränktes Leistungsangebot.
Werde ich über die Änderung informiert?
Ja, Sie werden zur Hauptfälligkeit rechtzeitig schriftlich informiert.
Muss ich selbst aktiv werden?
Sie erhalten die Information zur Umstellung schriftlich zur Hauptfälligkeit. Weitere Schritte hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.