Die Neodigital Unfallversicherung zahlt ein Tagegeld, das die versicherte Person bei unfallbedingter Beeinträchtigung ihrer Arbeitsfähigkeit finanziell entlastet – abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung und für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens ein Jahr.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100% zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50% zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt für Tagegeld auch:
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person ist unfallbedingt
- in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100% zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50% zahlen wir die Hälfte des Tagegelds.
Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Das Tagegeld soll finanzielle Einbußen ausgleichen, wenn Sie nach einem Unfall in ärztlicher Behandlung sind und dadurch in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt werden. Wie viel gezahlt wird, richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und danach, wie stark Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Je höher der Grad der Beeinträchtigung, desto höher fällt das Tagegeld aus. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Anspruch auf Tagegeld?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung ist.
Wie wird die Höhe des Tagegelds berechnet?
Grundlage sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach diesem Grad abgestuft: Bei 100% wird das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe gezahlt, bei 50% die Hälfte.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung ermittelt?
Er bemisst sich danach, ob die versicherte Person ihrem bis zum Unfall ausgeübten Beruf weiter nachgehen kann. War sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.