Die Neodigital Unfallversicherung erstattet nach einem Unfall die nachgewiesenen Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung – bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthalts und maximal 7.500 EUR je Unfallereignis. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen.
Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung
1. In der Neodigital Unfallversicherung erstatten wir die durch Rechnung nachgewiesene Kosten für eine gewerbetreibende Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn
- die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person wegen eines Unfalles, der unter diesen Vertrag fällt, verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet,
- im Haushalt der verunfallten Person mindestens ein im Verhältnis zum Versicherten unterhaltsberechtigten Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist,
- und eine entsprechende Leistung von anderer Seite nicht erlangt worden ist.
2. Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 7.500 EUR je Unfallereignis.
3. Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
4. Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.
Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Was bedeutet das konkret?
Fällt die Person, die den Haushalt versorgt, nach einem versicherten Unfall aus – weil sie verstorben ist oder vollstationär behandelt wird – und lebt im Haushalt ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren, dann können die Kosten einer gewerblichen Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung erstattet werden. Wichtig ist, dass die Kosten per Rechnung belegt sind und keine vergleichbare Leistung von anderer Seite bezogen wurde.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung übernommen?
Wenn die den Haushalt versorgende oder mitversorgende Person wegen eines unter den Vertrag fallenden Unfalles verstorben ist oder sich in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, im Haushalt mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist und eine entsprechende Leistung von anderer Seite nicht erlangt wurde.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 75 EUR je Tag des vollstationären Aufenthaltes, maximal jedoch 7.500 EUR je Unfallereignis.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Die Kosten sind durch Rechnung nachzuweisen. Zusätzlich ist die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfallereignisses durch ein ärztliches Attest zu belegen.
Was gilt, wenn mehrere Unfallversicherungen bestehen?
Bestehen für die versicherte Person (Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebenspartner) mehrere Unfallversicherungen, können die Kosten für eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuung nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Gleiches gilt bei versicherten Ehegatten oder dem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Muss das Kind ein bestimmtes Alter haben?
Ja. Im Haushalt der verunfallten Person muss mindestens ein im Verhältnis zum Versicherten unterhaltsberechtigtes Kind unter 14 Jahren zu versorgen sein.