Die Neodigital Unfallversicherung zahlt bei einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 90 % die doppelte Invaliditätsleistung – vorausgesetzt, eine Mehrleistung wurde vereinbart. Erfahren Sie, welche Höchstgrenze pro versicherter Person gilt.
Sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde, gilt:
- Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
- Die Mehrleistung wird jedoch für jede versicherte Person auf max. 150.000 EUR beschränkt, auch wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Mehrleistung vereinbart hat und durch einen Unfall besonders schwer beeinträchtigt wird, erhält bei einem sehr hohen Invaliditätsgrad eine doppelte Auszahlung. Damit soll ein schwerer Dauerschaden zusätzlich abgesichert werden. Für diesen zusätzlichen Betrag gilt allerdings eine feste Obergrenze pro versicherter Person.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Mehrleistung gezahlt?
Die doppelte Invaliditätsleistung wird gezahlt, wenn der Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 % geführt hat.
Muss die Mehrleistung gesondert vereinbart werden?
Ja. Die Regelung gilt nur, sofern zu dieser Unfallversicherung eine Mehrleistung vereinbart wurde.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Mehrleistung?
Ja. Die Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf maximal 150.000 EUR beschränkt.
Was gilt, wenn mehrere Unfallversicherungen bestehen?
Die Beschränkung auf maximal 150.000 EUR pro versicherter Person gilt auch dann, wenn weitere Unfallversicherungen bei uns bestehen.