Bei der Neodigital Unfallversicherung gilt die Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie nicht widersprechen. Erfahren Sie, was gilt, wenn eine Einziehung scheitert und wann Sie erneut zahlen müssen.
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich zahlen.
Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.
Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert haben.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, kümmert sich der Versicherer selbst um den Einzug des Beitrags zum Fälligkeitstermin. Solange das Konto gedeckt ist und Sie nicht widersprechen, gilt Ihre Zahlung automatisch als pünktlich. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, werden Sie in Textform informiert und können dann zeitnah nachzahlen, ohne dass Ihnen ein Nachteil entsteht.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Zahlung per SEPA-Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Beitrag nicht eingezogen werden kann?
Kann der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung dennoch als rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unverzüglich zahlen.
Muss ich von selbst zahlen, wenn die Einziehung scheitert?
Nein. Sie müssen erst dann zahlen, wenn Sie hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert wurden.
Was gilt, wenn ich das Scheitern des Einzugs zu vertreten habe?
Haben Sie es zu vertreten, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen.