Bei der Neodigital Unfallversicherung richtet sich der Beitrag nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person – Grundlage ist das für den Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. Ändert sich der Beruf, ist dies unverzüglich mitzuteilen, und die Versicherungssummen passen sich nach klaren Regeln an.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
1. Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Nicht darunter fallen:
- Freiwilliger Wehrdienst
- Militärische Reserveübungen
- Befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
2. Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beruf beeinflusst, wie hoch Ihr Beitrag ausfällt und welche Versicherungssummen für Sie gelten. Wechseln Sie den Beruf oder die Beschäftigung, sollten Sie das dem Versicherer umgehend melden. Je nachdem, ob der neue Beruf günstiger oder mit höherem Risiko eingestuft wird, passen sich Ihre Versicherungssummen an – oder Sie behalten auf Wunsch die bisherigen Summen bei angepasstem Beitrag. Bestimmte Dienste wie der freiwillige Wehrdienst oder ein Bundesfreiwilligendienst gelten dabei nicht als meldepflichtige Änderung.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe meines Beitrags ab?
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Ja, eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen jedoch nicht darunter.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen?
Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Errechnen sich höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch wird der Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt, sobald Ihre Mitteilung zugeht. Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.