Bei der Neodigital Unfallversicherung entscheiden korrekte Mitteilungen über einen reibungslosen Versicherungsschutz: Anzeigen und Erklärungen gehören an die Hauptverwaltung oder die zuständige Geschäftsstelle. Wer eine Änderung der Anschrift oder des Namens nicht meldet, muss beachten, wann eine Erklärung des Versicherers als zugegangen gilt.
1. Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
2. Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen möchten, richten Sie Ihre Anzeigen oder Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Umgekehrt sollten Sie den Versicherer über einen Umzug oder eine Namensänderung informieren. Andernfalls kann eine per Einschreiben an Ihre zuletzt bekannte Anschrift gesendete Erklärung als zugegangen gelten, auch wenn sie Sie dort nicht mehr erreicht.
Häufige Fragen
Wohin richte ich meine Anzeigen oder Erklärungen?
An die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Muss ich eine Änderung meiner Anschrift mitteilen?
Ja, Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie dem Versicherer mitteilen.
Was passiert, wenn ich meine neue Anschrift nicht mitteile?
Möchte der Versicherer Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde.
Gilt das auch bei einer Namensänderung?
Ja, dieselbe Regelung gilt auch, wenn Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.