Die Neodigital Unfallversicherung leistet mit der Kurkostenbeihilfe eine finanzielle Unterstützung, wenn die versicherte Person nach einem Unfall innerhalb von drei Jahren eine medizinisch notwendige Kur durchführt. Erfahre, welche Voraussetzungen gelten, welche Nachweise nötig sind und wann eine Reha-Hilfe hinzukommt.
1. Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrages, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
2. Die medizinische Notwendigkeit der Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund stehen, gelten nicht als Kur.
3. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, werden nur die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
4. Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
5. Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrags erbracht.
6. Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer dynamischen Erhöhung von Leistung und Beitrag nicht teil.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Kurkostenbeihilfe und Reha-Hilfe
1. Der Versicherer zahlt nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall eine Kurkostenbeihilfe für nachgewiesene, vom Versicherten selbst getragene Kurkosten bis zur Höhe des im Versicherungsschein angegebenen Betrags, wenn die versicherte Person:
- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet,
- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
- eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer durchgeführ hat.
2. Die Kurbeihilfe wird ebenso für teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.
3. Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
4. Unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.
5. Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du nach einem versicherten Unfall wegen der Unfallfolgen zur Kur musst, unterstützt dich die Kurkostenbeihilfe finanziell bis zu dem Betrag, der in deinem Versicherungsschein steht. Wichtig ist, dass die Kur medizinisch notwendig ist, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet und durch ein ärztliches Attest belegt wird. Neben der Kur können auch teilstationäre Reha-Maßnahmen unter die Reha-Hilfe fallen. Die konkreten Voraussetzungen und Beträge richten sich nach deinem Vertrag und Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie lange nach dem Unfall kann ich die Kurkostenbeihilfe in Anspruch nehmen?
Die Kur muss innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, durchgeführt werden und im Zusammenhang mit der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen stehen.
Wie lange muss die Kur dauern?
Für die Kurkostenbeihilfe ist eine medizinisch notwendige Kur von mindestens 3 Wochen Dauer erforderlich. Bei der Regelung zu Kurkostenbeihilfe und Reha-Hilfe genügt eine medizinisch notwendige Kur von mindestens einer Woche Dauer.
Welche Nachweise muss ich erbringen?
Die medizinische Notwendigkeit der Kur bzw. der teilstationären Rehabilitation und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Wie oft wird die Beihilfe gezahlt?
Die Beihilfe wird für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Bestehen bei der Gesellschaft weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was gilt nicht als Kur?
Maßnahmen, bei denen die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vordergrund steht, gelten nicht als Kur. Auch unfallbedingte, medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlungen sind keine Kur.