Bei der Neodigital Unfallversicherung erfahren Sie, wann Leistungen im Schadensfall fällig werden: Nach Anerkennung des Anspruchs oder einer Einigung über Grund und Höhe erfolgt die Zahlung innerhalb von zwei Wochen – so bleibt die Abwicklung Ihrer Ansprüche transparent und nachvollziehbar.
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Was bedeutet das konkret?
Sobald feststeht, dass ein Anspruch besteht – entweder weil wir ihn anerkannt haben oder weil wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt haben –, zahlen wir die Leistung innerhalb von zwei Wochen aus. Diese Frist sorgt für eine klare und transparente Abwicklung Ihrer Ansprüche.
Häufige Fragen
Wann wird die Leistung aus der Unfallversicherung fällig?
Die Leistung wird fällig, sobald wir den Anspruch anerkannt haben oder wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt haben.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Zahlung?
Nach Anerkennung des Anspruchs oder einer Einigung über Grund und Höhe leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Was ist Voraussetzung für die Auszahlung?
Voraussetzung ist, dass der Anspruch anerkannt wurde oder eine Einigung über Grund und Höhe mit Ihnen erzielt wurde.
Bedeutet eine Einigung über Grund und Höhe, dass gezahlt wird?
Ja. Wenn wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt haben, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.