Die Neodigital Unfallversicherung leistet auch dann, wenn die versicherte Person durch Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen wie ein Knalltrauma oder durch mechanische, chemische und elektrische Einwirkungen wie Sturz, Verätzung oder Stromschlag unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. So greift der Unfallbegriff in vielen alltäglichen wie außergewöhnlichen Situationen.
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person aufgrund von:
- Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen (z. B. Knalltrauma),
- mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallschutz greift nicht nur bei klassischen Unfällen. Auch wer durch eine Druckwelle, einen lauten Knall, einen Sturz, eine Verätzung oder einen Stromschlag ungewollt eine Gesundheitsschädigung erleidet, ist erfasst. Entscheidend ist, dass die Schädigung unfreiwillig eintritt.
Häufige Fragen
Ist ein Knalltrauma durch die Unfallversicherung abgedeckt?
Ja. Eine Gesundheitsschädigung durch Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen, etwa ein Knalltrauma, gilt als Unfall.
Gilt ein Stromschlag als Unfall?
Ja. Eine Gesundheitsschädigung durch elektrische Einwirkung, zum Beispiel ein Stromschlag, ist als Unfall erfasst.
Welche Einwirkungen sind neben Druckwellen versichert?
Versichert sind mechanische Einwirkungen wie ein Sturz, chemische Einwirkungen wie eine Verätzung sowie elektrische Einwirkungen wie ein Stromschlag.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig eintreten?
Ja. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erleidet.