In der Neodigital Unfallversicherung zählt auch eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung durch Strahleneinwirkungen als Unfall – etwa durch Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen wie Sonnenbrand und Sonnenstich. Welche Strahlenschäden mitversichert sind und was ausgeschlossen bleibt, erfahren Sie hier.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von Strahleneinwirkungen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dazu zählen auch Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen (Sonnenbrand und Sonnenstich).
In der Neodigital Unfallversicherung gilt bei Strahlenschäden auch:
Es sind Gesundheitsschäden durch
- Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen,
- künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen und
- energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt mitversichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Erleiden Sie durch Strahlen unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung, kann dies als Unfall gelten. Neben Sonnenbrand und Sonnenstich sind auch Schäden durch bestimmte künstliche und energiereiche Strahlen mitversichert. Wer allerdings regelmäßig mit strahlenerzeugenden Apparaten umgeht, hat für daraus entstehende Gesundheitsschäden keinen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfall?
Ja. In der Neodigital Unfallversicherung gilt als Unfall auch eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung durch Wärmestrahlen, wozu Sonnenbrand und Sonnenstich zählen.
Welche Strahlenschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen, durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie durch energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt.
Welche Strahlenschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
Sind auch UV-Strahlen abgedeckt?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst ultraviolette (UV)-Strahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen.