Bei der Neodigital Unfallversicherung sollen die beantragten Versicherungssummen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen. Es gelten feste Höchstversicherungssummen für Invaliditätsgrundsumme, Todesfall, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie Übergangsleistung – auch bei mehreren Unfallversicherungen zusammen.
Die beantragten Versicherungssummen sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Es gelten folgende Höchstversicherungssummen:
- Invaliditätsgrundsumme mit 225 % Progression: 240.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 350 % Progression: 154.000 EURO
- Invaliditätsgrundsumme mit 500 % Progression: 108.000 EURO
- Todesfallsumme (Erwachsene): 61.500 EURO
- Todesfallsumme (Kinder): 10.000 EURO
- Krankenhaustage- / Genesungsgeld: 75.00 EURO
- Übergangsleistung: 18.000 EURO
Bestehen weitere Unfallversicherungen, so gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssummen richten sich danach, was zur persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation passt. Für die einzelnen Leistungsarten gibt es dabei jeweils eine festgelegte Obergrenze. Wer mehrere Unfallversicherungen hat, kann diese Höchstsummen nicht einfach addieren – sie gelten für alle Verträge gemeinsam. Wurde deshalb zu viel gezahlt, gibt es das Geld zurück.
Häufige Fragen
Wonach sollen sich die beantragten Versicherungssummen richten?
Sie sollen den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu versichernden Personen entsprechen.
Wie hoch ist die Todesfallsumme für Erwachsene und Kinder?
Für Erwachsene beträgt die Todesfallsumme 61.500 EURO, für Kinder 10.000 EURO.
Was gilt, wenn weitere Unfallversicherungen bestehen?
In diesem Fall gelten die Höchstversicherungssummen für alle Verträge zusammen.
Was passiert mit einem zu viel gezahlten Beitrag?
Der zu viel gezahlte Beitrag wird zurück erstattet.
Welche Höchstsumme gilt für die Invaliditätsgrundsumme mit 225 % Progression?
Die Invaliditätsgrundsumme mit 225 % Progression ist auf 240.000 EURO begrenzt.