Wer bei der Neodigital Unfallversicherung Leistungen erwartet, kann auf Wunsch angemessene Vorschüsse erhalten, sobald die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht – etwa wenn eine Invaliditätsleistung sicher ist, ihre Höhe aber noch nicht bestimmbar. So gibt es schnelle finanzielle Unterstützung schon vor dem endgültigen Bescheid.
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Was bedeutet das konkret?
Muss noch abgewartet werden, wie hoch Ihre Leistung genau ausfällt, müssen Sie nicht bis zum Ende des gesamten Verfahrens warten. Sobald klar ist, dass Ihnen grundsätzlich eine Leistung zusteht, können Sie auf Wunsch bereits eine angemessene Teilzahlung im Voraus erhalten. So steht Ihnen früher Geld zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Neodigital Unfallversicherung einen Vorschuss?
Sobald die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht, zahlt Neodigital auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
Muss ich einen Vorschuss selbst beantragen?
Ja, die Vorschüsse werden auf Ihren Wunsch gezahlt.
Wozu dient ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung?
Ein Vorschuss kommt in Betracht, wenn zwar feststeht, dass Sie eine Invaliditätsleistung erhalten, deren Höhe aber noch nicht bestimmbar ist.
Wie hoch kann die Invaliditätsleistung vor Abschluss des Heilverfahrens sein?
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.