Bei der Neodigital Unfallversicherung entfällt der Versicherungsschutz, wenn ein angemahnter Betrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen wird. Hier erfahren Sie, ab wann kein Schutz mehr besteht, wann eine fristlose Kündigung möglich ist und unter welchen Voraussetzungen der Vertrag nach einer Zahlung fortbesteht.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie einen bereits angemahnten Betrag nicht rechtzeitig, ruht Ihr Versicherungsschutz so lange, bis die Zahlung eingegangen ist. In dieser Zeit sind Sie nicht abgesichert. Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag sofort beenden. Begleichen Sie den offenen Betrag nach einer Kündigung schnell genug, läuft der Vertrag weiter – die Lücke im Schutz für die Zwischenzeit bleibt jedoch bestehen.
Häufige Fragen
Wann verliere ich den Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt nicht mehr, ab dem Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben – und zwar bis zur Zahlung.
Kann der Vertrag ohne Frist gekündigt werden?
Ja. Wenn Sie den angemahnten Betrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt haben, kann der Versicherer den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Besteht der Vertrag nach einer Kündigung fort, wenn ich zahle?
Ja. Wenn Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort.
Bin ich für Versicherungsfälle in der Zwischenzeit abgesichert?
Nein. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.