Die Neodigital Unfallversicherung wertet bestimmte Vergiftungen als Unfall und zahlt bei unfreiwilligen Gesundheitsschäden – etwa durch Nahrungsmittel, Pflanzen, verschluckte Stoffe sowie eingeatmete Gase, Dämpfe oder Säuren. Erfahren Sie, welche Vergiftungen mitversichert sind und welche Berufs- und Gewerbekrankheiten ausgeschlossen bleiben.
In der Unfallversicherung der Neodigital Versicherung gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von einem der folgenden Ereignisse unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet:
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang in die Speiseröhre, z.B. durch Alkohol),
- Nahrungsmittelvergiftungen,
- Pflanzenvergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war,
- Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist.
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe:
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch hierbei folgendes: Es sind Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Ausgeschlossen sind die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen.
Einnahme schädlicher Stoffe und Nahrungsmittelvergiftungen:
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch hierbei folgendes: Mitversichert ist die Einnahme von schädlichen Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelvergiftung).
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn Sie sich unbeabsichtigt vergiften und dadurch einen Gesundheitsschaden erleiden, kann dies in der Unfallversicherung als Unfall gelten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie versehentlich verdorbene Nahrung essen, unwissentlich giftige Pflanzen zu sich nehmen oder plötzlich austretenden Gasen und Dämpfen ausgesetzt sind. Krankheiten, die durch den Beruf selbst entstehen, sind davon jedoch nicht erfasst.
Häufige Fragen
Gilt eine Vergiftung in der Neodigital Unfallversicherung als Unfall?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person durch bestimmte Vergiftungen – etwa durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe, Nahrungsmittel, Pflanzen oder durch Einatmung schädlicher Stoffe – unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind Nahrungsmittelvergiftungen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die Einnahme von schädlichen Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war, zum Beispiel eine Nahrungsmittelvergiftung.
Wie lange gilt der Schutz bei ausströmenden Gasen und Dämpfen?
Bei Einatmung schädlicher Stoffe besteht Schutz, wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist. Vergiftungen durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Sind Berufskrankheiten durch Vergiftungen mitversichert?
Nein. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind die durch den Beruf an sich bedingten Schädigungen, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen.
Sind Pflanzenvergiftungen abgedeckt?
Ja. Pflanzenvergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, sind mitversichert, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.