In der Elementarversicherung der Neodigital sind Mehrkosten durch Preissteigerungen abgesichert, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter und vom Schaden betroffener Sachen entstehen. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen diese Aufwendungen ersetzt werden und wann Einschränkungen gelten.
a) Mehrkosten durch Preissteigerungen:
Mehrkosten durch Preissteigerungen sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
b) Nicht unverzügliche Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung:
Wenn der Versicherungsnehmer die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nicht unverzüglich veranlasst, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
c) Nicht versicherte Mehrkosten:
Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel sind nicht versichert.
Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen jedoch ersetzt.
d) Zeitwert als Versicherungswert:
Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Steigen zwischen dem Schadenfall und dem Zeitpunkt der Reparatur oder Neubeschaffung die Preise, kann dieser Mehraufwand grundsätzlich erstattet werden. Wichtig ist, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zügig angegangen wird. Verzögert sich diese aus eigenem Antrieb, wird nur so viel ersetzt, wie auch bei sofortigem Handeln angefallen wäre. Bei bestimmten Ursachen wie außergewöhnlichen Ereignissen oder Kapitalmangel gibt es keinen Ersatz, bei behördlich bedingter Verzögerung hingegen schon. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was sind Mehrkosten durch Preissteigerungen?
Das sind Aufwendungen für Preissteigerungen versicherter und vom Schaden betroffener Sachen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung nicht unverzüglich veranlasse?
Dann werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung entstanden wären.
Welche Mehrkosten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Mehrkosten infolge von außergewöhnlichen Ereignissen, behördlichen Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel.
Werden Preissteigerungen bei behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen ersetzt?
Ja. Sofern behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen verzögern, werden die dadurch entstandenen Preissteigerungen ersetzt.
Wie werden Mehrkosten beim Zeitwert als Versicherungswert ersetzt?
Ist der Zeitwert Versicherungswert, so werden auch die Mehrkosten nur im Verhältnis des Zeitwerts zum Neuwert ersetzt.