Die Neodigital Hausratversicherung übernimmt bei Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub den Schaden bis zu 1.000 EUR, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht – vorausgesetzt, Karten werden unverzüglich gesperrt und der Diebstahl bei der Polizei angezeigt.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl oder Raub mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall:
- Die abhanden gekommene(n) Kredit- und/oder Scheckkarte(n) unverzüglich sperren lassen.
- Den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Einbruch oder Raub auch die Scheck- oder Kreditkarte gestohlen und anschließend missbräuchlich genutzt, springt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden ein – allerdings nur, wenn nicht bereits eine andere Absicherung greift. Wichtig ist, dass die Karten sofort gesperrt und der Vorfall umgehend bei der Polizei gemeldet wird, damit der Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist der Kartenmissbrauch versichert?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
Wann ist der Scheck- und Kreditkartenmissbrauch mitversichert?
Der Missbrauch ist nach Einbruchdiebstahl oder Raub mitversichert, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Was muss ich nach dem Verlust der Karte tun?
Sie müssen die abhanden gekommene(n) Kredit- und/oder Scheckkarte(n) unverzüglich sperren lassen und den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Was passiert, wenn ich diese Pflichten nicht erfülle?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.