Mit der Neodigital Hausratversicherung bleiben Sie auch bei einem Versichererwechsel geschützt: Ist unklar, ob ein Sachschaden in die aktuelle Versicherung oder in eine unmittelbar davor bestehende Vorversicherung fällt, wird die Bearbeitung nicht wegen fehlenden Zuständigkeitsnachweises abgelehnt. So erfahren Sie, wann in Vorleistung getreten wird und welcher Versicherer letztlich leistungspflichtig ist.
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Gültigkeit einer unmittelbar davor bestandenen Vorversicherung fällt, werden wir die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen.
Vorleistung bei fehlender Einigung mit dem Vorversicherer:
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Voraussetzungen für die Vorleistung:
- Der Versicherungsnehmer unterstützt uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes.
- Der Versicherungsnehmer tritt seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns ab.
Klar feststellbarer Zeitpunkt des Schadeneintritts:
Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wechseln Sie den Versicherer, kann es passieren, dass nicht sofort klar ist, ob ein Schaden noch beim alten oder schon beim neuen Vertrag hineingehört. In diesem Fall wird Ihr Schaden nicht einfach abgelehnt, nur weil die Zuständigkeit offen ist. Lässt sich mit dem Vorversicherer keine Einigung erzielen, kann der neue Versicherer zunächst leisten – vorausgesetzt, Sie helfen bei der Aufklärung mit und treten Ihre Ansprüche gegen den Vorversicherer ab. Steht der Schadenzeitpunkt eindeutig fest, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragszeit der Schaden fällt.
Häufige Fragen
Wird mein Schaden abgelehnt, wenn die Zuständigkeit unklar ist?
Nein. Ist bei der Schadenmeldung unklar, ob der Sachschaden in diese Versicherung oder in eine unmittelbar davor bestandene Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
Was passiert, wenn keine Einigung mit dem Vorversicherer möglich ist?
Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht über die Zuständigkeit einigen, treten wir im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung – sofern und soweit die Leistung auch bei einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vorleistung?
Der Versicherungsnehmer muss uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an uns abtreten.
Wer zahlt, wenn der Schadenzeitpunkt eindeutig feststeht?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.