Die Neodigital Hausratversicherung leistet auch dann Entschädigung, wenn Seng- oder Schmorschäden ohne einen tatsächlichen Brand entstehen – etwa weil versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren. Erfahren Sie, welche Schäden abgedeckt sind, welche Ausnahmen gelten und wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt.
Die Neodigital Hausratversicherung leistet auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind.
Was sind Seng- oder Schmorschäden?
Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Nicht versichert:
- Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen/Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Selbstbeteiligung:
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Gegenstände in Ihrem Haushalt durch große Hitze oder eine Feuerquelle beschädigt werden, ohne dass es tatsächlich zu einem Brand gekommen ist, springt die Neodigital Hausratversicherung ein. Solche Sengspuren oder angeschmorten Stellen sind also mitversichert. Ausgenommen bleiben jedoch Schäden an elektrischen Geräten, die durch den Strom selbst verursacht werden. Von jeder Entschädigung wird ein vereinbarter Eigenanteil abgezogen.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden ohne Brand versichert?
Ja, die Neodigital Hausratversicherung leistet auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind.
Was genau versteht man unter Seng- oder Schmorschäden?
Es handelt sich um Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 100 EUR.