Ziehen Kinder aus der gemeinsamen Wohnung aus und gründen erstmals einen eigenen Hausstand, gewährt die Neodigital Hausratversicherung für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten kostenfreien Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Versicherung für die versicherten Sachen am neuen Wohnort des Kindes.
Gründen die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Kinder bei Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung erstmalig einen eigenen Hausstand, gewähren wir Versicherungsschutz nach folgenden Bedingungen:
- für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten seit dem Beginn dieses Umzuges,
- kostenfrei,
- im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung,
- für versicherte Sachen am Ort des eigenen neuen Hausstands des Kindes.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Kind aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht und zum ersten Mal eine eigene Wohnung bezieht, bleibt sein Hausrat für eine Übergangszeit weiterhin über die bestehende Versicherung geschützt. So besteht in der Anfangsphase am neuen Wohnort Absicherung, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für den neuen Hausstand des Kindes?
Der Schutz gilt für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten seit dem Beginn des Umzuges.
Entstehen für diesen Schutz zusätzliche Kosten?
Nein, der Versicherungsschutz wird für den Übergangszeitraum kostenfrei gewährt.
Für welche Kinder gilt diese Regelung?
Sie gilt für die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Kinder, die bei Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung erstmalig einen eigenen Hausstand gründen.
In welchem Umfang besteht der Schutz am neuen Wohnort?
Der Schutz besteht im Rahmen und Umfang der bestehenden Versicherung für versicherte Sachen am Ort des eigenen neuen Hausstands des Kindes.